Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verträge mit Sub-/Nachunternehmer

§ 1 Vertragsgegenstand

  1. Grundlage des Vertrages mit dem Sub-/Nachunternehmer- im folgenden Auftragnehmer genannt - sind unsere nachstehenden Allgemeinen Vertragsbedingungen für Sub- und Nach-unternehmer. Der Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder zusätzlichen Vertrags-bedingungen unseres Sub-/Nachunternehmers wird ausdrücklich widersprochen. Auch wenn der Sub-/ Nachunternehmer sich auf seine AGBs beziehen sollte, anerkennen wir diese nicht an und schließen Verträge nur nach unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab. 
  2. Neben unseren Allgemeinen Geschäfts-bedingungen für Sub-/Nachunternehmer gelten zunächst unser Rahmenvertrag und sodann die Vergabe und Vertragsordnung für Bauleisten (VOB/Teil B und C) in der jeweils aktuell gültigen Fassung und sodann ergänzend das BGH/HGB.
  3. Für die Wirksamkeit der mit uns abzuschließenden Verträge wird die Schriftform vereinbart. Von unseren Bedingungen abweichende Verein-barungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
     

§ 2 Besondere Pflichten des Auftragnehmers

  1. Zur Vermeidung der Zahlung von Bauabzugsteuer an das zuständige Finanzamt durch den Auftraggeber hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber spätestens bis 2 Wochen vor Rechnungsstellung eine allgemeine und auf das Projekt bezogene Freistellungsbescheinigung gemäß § 48 EStG zu übergeben.
  2. Hat das Finanzamt die Freistellungsbescheinigung gegenüber dem Auftragnehmer widerrufen, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich davon zu unterrichten.
  3. Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, seine Forderungen aus der von ihm übernommenen Bauleistung an Dritte abzutreten oder zu verpfänden.
  4. Der Auftragnehmer darf mit dem Bauherrn nicht unmittelbar verhandeln. Gespräche können nur über die Bauleitung des Auftraggebers erfolgen.
  5. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für Personenschäden mit EUR 2.500.000, Sachschäden mit EUR 1.000.000 und Vermögensschäden EUR 250.000 abzuschließen.
  6. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Sozialversicherungsbeiträge während der Bauzeit ordnungsgemäß abzuführen.

Bei Stellung der Schlussrechnung wird eine Bestätigung des Sozialversicherungsträgers vorgelegt, aus der sich ergibt, dass keine Rückstände, bezogen auf die Bauzeit bestehen. Sollte diese Bestätigung nicht eingehen, steht dem Auftraggeber ein Leistungsverweigerungsrecht zu.
 

§ 3 Zusatzleistungen

  1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet. Änderungen und Nachträge dem Auftraggeber schriftlich mitzuteilen. Diese sind erst nach Genehmigung durch den Auftraggeber zur Ausführung freigegeben.
  2. Zusatzleistungen werden nur vergütet, wenn diesbezüglich zwischen Auftraggeber und Auftrag-nehmer eine Nachtragsvereinbarung geschlossen wurde.
     

§ 4 Geschäftsgeheimnisse

  1. Pläne, Zeichnungen und technische Unterlagen, die dem Auftragnehmer übergeben werden, bleiben unser Eigentum. Ohne Zustimmung von uns, darf der Auftragnehmer sie nicht nutzen, kopieren, vervielfältigen oder Dritten aushändigen, zugänglich machen oder bekannt geben. Dies gilt auch dann, wenn diese Unterlagen keinen Geheimhaltungs-vermerk enthalten.
  2. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass seine Mitarbeiter, Berater, Gesellschafter und sonstige, die von diesen Geschäftsgeheimnissen erfahren, schriftlich verpflichtet werden, unsere Geschäfts-geheimnisse in oben beschriebenem Umfang zu wahren.
  3. Diese Verpflichtungen gelten auch nach Beendigung der Vertragsbeziehungen.
     

§ 5 Kündigung durch den Auftraggeber

  1. Der Auftraggeber kann über das in der
    VOB / B geregelte Kündigungsrecht hinaus den Vertrag auch dann kündigen, wenn der Auftragnehmer seinen Betrieb einstellt, oder wenn entstandene oder künftige Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber ganz, oder teilweise gepfändet oder sonst beschlagnahmt werden.
  2. Erfolgt der Widerruf der Freistellungserklärung des Auftragnehmers durch das Finanzamt, so steht dem Auftraggeber ein außerordentliches Kündigungs-recht des Vertrages zu. Dem Auftraggeber steht ein außerordentliches Kündigungsrecht auch in dem Fail zu, wenn der Auftragnehmer ihn nicht unverzüglich vom Widerruf der Freistellungserklärung unterrichtet.
  3. Sollte sich während der Bauzeit herausstellen, dass aktuelle Sozialversicherungsbeiträge von Arbeit-nehmern nicht abgeführt werden oder Verstöße gegen das Gesetz zur Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit vorliegen, berechtigt dies den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung.
     

§ 6 Gewährleistung

  1. Es gilt die VOB/B.
  2. Soweit der Auftraggeber berechtigt ist. Mängel auf Kosten des Auftragnehmers beseitigen zu lassen, kann der Auftraggeber die Mängelbeseitigung auf Kosten des Auftragnehmers auch selbst ausführen.
     

§ 7 Haftungsfreistellung

Verursacht der Auftragnehmer oder einer seiner Arbeitnehmer beim Bauherren oder bei sonstigen Dritten schuldhaft einen Schaden und wird der Auftraggeber deshalb vom Bauherrn oder von Dritten in Anspruch genommen, stellt der Auftragnehmer im Innenverhältnis den Auftraggeber von der Inanspruchnahme solcher Ansprüche frei. 
 

§ 8 Stundensätze

Für die Selbstvornahme gelten folgende Tarife:

Mitarbeiter-Sätze

Projektleiter125,00 €/Std.
Meister91,50 €/Std.
Vorarbeiter75,00 €/Std.
Facharbeiter75,00 €/Std.
Helfer 75,00 €/Std.
Auszubildender75,00 €/Std


 § 9 Fahrzeuge

Für die Selbstvornahme gelten folgende Tarife:

PKW bis 2,2t1,55 €/Km
PKW/LKW bis 3,5t1,55 €/Km
LKW ab 3,5t1,90 €/Km
Anhänger65,00 €/Tag
Steildachaufzug200,00 €/Tag 

 

§ 10 Erfüllungsort. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

  1. Erfüllungsort für die Zahlungen ist Gosheim.
  2. Für die Vertragserfüllung wird eine Sicherheits-leistung in Höhe 5 % des Bruttoauftragsbetrages und für die Gewährleistung eine Sicherheitsleistung in Höhe 5 % des Bruttoschlussrechnungsbetrages vereinbart. Es gilt § 17 VOB/B.
  3. Die Vertragserfüllungssicherheit sichert die Ansprüche des Auftraggebers wegen Vollständigkeit, Mangelfreiheit und Rechtzeitigkeit der geschuldeten Bauleistung sowie Insolvenz des Auftragnehmers. Die Gewährleistungsbürgschaft sichert die Mängelrechte des Auftraggebers und erfasst Fertigstellungs- und Restarbeiten.
  4. Auf diese Allgemeinen Geschäfts-bedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und den Auftragnehmer findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN Kaufrechtes (CISG) Anwendung.
  5. Unter Kaufleuten ist als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Spaichingen vereinbart, nach unserer Wahl auch der Gerichtsstand des Auftragnehmers.